Wir sind Experte im Bereich technische Prüfungen und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen. Informieren Sie sich über unser umfassendes Leistungsangebot und kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.
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In unserer Wissensfabrik bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Seminaren rund um das Thema Arbeitssicherheit an. Unsere Referent:innen bringen neben dem Fachwissen wichtige Praxiserfahrungen ein und veranschaulichen die Lösungen mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten.
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Die DGUV V3 Prüfung, umgangssprachlich auch „Elektroprüfung“ genannt, ist fast jedem Unternehmer:in ein Begriff. Aber was genau schreibt die
DGUV V3 eigentlich vor und warum ist sie für Unternehmer:innen wichtig?
Jedes elektrische Betriebsmittel muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach zu sogenannten Wiederholungsprüfungen in festgelegten Abständen geprüft werden. Die DGUV V3 unterscheidet in:
Kurzum: Alle Geräte, die einen Stecker haben und in der Regel auch transportiert werden und nicht immer an derselben Stelle benutzt werden, also z.B. Elektrowerkzeug, Mehrfachsteckdosen, etc.
Kurzum: Alle Geräte, die einen Stecker haben und in der Regel NICHT transportiert werden und immer an derselben Stelle benutzt werden, also z.B. fest installierte elektrische Maschinen und Anlagen(teile) wie z.B. eine Ständerbohrmaschine, Drehmaschine, Fräsmaschine etc.
Kurzum: Elektrische Systeme, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind z.B. Unterverteilungen, Steckdosen, Beleuchtung/Lampen.
Sie haben Schwerlastregale und beladen diese mit Flurförderzeugen wie Elektroameise oder Gabelstapler? Dann müssen Sie ihre Regale jährlich von einer „befähigten Person“ prüfen lassen. Egal ob großes Hochregallager oder kleines Bereitstellungsregal in der Fertigung – Wir bieten Ihnen die Prüfung nach DIN EN 15635 und nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an. Dabei zeigen wir festgestellte Mängel auf und beraten Sie gern, wie Sie diese kosteneffizient beseitigen können. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Sie haben Tätigkeiten, bei denen sich Ihre Mitarbeiter:innen einer Absturzgefahr aussetzen und verwenden zu deren Sicherung Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)? Dann müssen Sie diese jährlich von einer „befähigten Person“ prüfen lassen. Egal ob Rückhalte-, Positionierungs-, Auffang-, Seilzugangs- und Rettungssysteme – Wir bieten Ihnen die Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 und nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an. Dabei zeigen wir festgestellte Mängel auf und beraten Sie gern, wie Sie diese kosteneffizient beseitigen können.
Sie verwenden Leitern und Tritte, damit Ihre Mitarbeiter:innen sicher zu ihrem Arbeitsplatz kommen und dort auch sicher arbeiten können? Dann müssen Sie diese mindestens jährlich von einer „befähigten Person“ prüfen lassen. Egal ob Anlegeleiter, Schiebeleiter, Mehrzweckleiter, Treppenleiter oder einfacher Tritt. Wir bieten Ihnen die Prüfung nach DGUV Information 208-016 und nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an. Dabei zeigen wir festgestellte Mängel auf und schulen Ihre Mitarbeiter:innen, wenn gewünscht, direkt vor Ort.
Sie haben Kräne und heben Lasten mit textilen Anschlagmitteln, wie Hebebänder und Rundschlingen? Dann müssen Sie diese mindestens jährlich von einer „befähigten Person“ prüfen lassen. Wir bieten Ihnen die Prüfung nach DGUV Grundsatz 109-017, DGUV I 209-061 und nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an. Dabei zeigen wir festgestellte Mängel auf und schulen Ihre Mitarbeiter:innen, wenn gewünscht, direkt vor Ort.
Sie haben in Ihrem Betrieb Feststellanlagen für Ihre Bandschutztüren und Brandschutztore? Damit diese im Brandfall sicher schließen und somit Personen und Sachwerte geschützt sind, müssen Sie Feststellanlagen für Brandschutztüren und -tore jährlich prüfen lassen. Wir bieten Ihnen die Prüfung von einer „eingewiesenen Person“ nach DIN 14677-2 an. Die Prüfung erfolgt nach DIN EN 14637 und nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei zeigen wir festgestellte Mängel auf und beraten Sie gern, wie Sie diese kosteneffizient beseitigen können. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Wann wurde Ihr Spielplatz das letzte Mail geprüft?
Kinder lieben es zu spielen und zu entdecken. Doch auf Spielplätzen können Gefahren lauern, die sie nicht immer erkennen. Als Betreiber von Spielplätzen und Kindereinrichtungen tragen Sie eine große Verantwortung. Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung, stehen wir für höchste Standards in der Spielplatzinspektion- und prüfung. Für Sie bedeutet das: Einen direkten Ansprechpartner zu haben und die volle Kompetenz aller Jankowsky Mitarbeiter:innen zu nutzen. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.