Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist DAS Grundlagendokument für Arbeitssicherheit und Rechtssicherheit im Betrieb.
Denn: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer:in, die Gefährdungen der Mitarbeiter:innen bei der Arbeit systematisch zu erfassen, zu bewerten, Schutzmaßnahmen festzulegen und diese umzusetzen.

Dabei müssen zahlreiche Faktoren mit einbezogen werden, wie z.B.:

  • Arbeitsmittel wie Maschinen und Anlagen
  • Arbeitsumgebungsbedingungen wie Lärm, Hitze oder Gefahrstoffexposition
  • psychischen Belastungen

Grundlage für die Beurteilung bilden Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gleichzeitig muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überarbeitet und an z.B. gesetzliche Neuerungen oder neue Gefährdungslagen angepasst werden, wie z.B. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).

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