§ 3 der Baustellenverordnung regelt, dass ein SiGeKo erforderlich ist, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber:innen, das heißt in der Regel mehrere Gewerke, tätig sind. Ein SiGeKo hat je nach Bauphase unterschiedliche Aufgaben.
§ 3 der Baustellenverordnung regelt, dass ein SiGeKo erforderlich ist, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber:innen, das heißt in der Regel mehrere Gewerke, tätig sind. Ein SiGeKo hat je nach Bauphase unterschiedliche Aufgaben.
In der Planungsphase ist die Hauptaufgabe, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu identifizieren und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Daneben hilft er bei der Planung der Baustelleneinrichtung und berät bei der Abfolge der verschiedenen Gewerke.
In der Ausführungsphase erstellt und aktualisiert er den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), koordiniert die Zusammenarbeit der Unternehmen und kontrolliert bei Baustellenbegehungen vor allem gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen. Nach Abschluss der Baustelle erstellt er die Unterlage für spätere Arbeiten, welche sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen dokumentiert, damit vorhersehbare spätere Arbeiten am Bauwerk, wie Wartung- und Inspektionsarbeiten, sicher durchgeführt werden können.
Kommen Sie gerne auf uns zu. Unsere erfahrenen SiGeKo beraten Sie in all Ihren Fragen und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens, um für eine maximale Sicherheit aller Beschäftigten zu sorgen.
Sie wollen arbeitssicherheitstechnische Aspekte schon in der Planungsphase ihres Bauprojektes berücksichtigen? Sie wollen Kosten für nachträgliche Korrekturen sparen? Dann lassen Sie sich schon während der Planungsphase von unserem Fachbüro für Arbeitssicherheit beraten.