Brandschutzhelfer übernehmen in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes und erhöhen damit die betriebliche Sicherheit. Sie sind in der Lage einerseits präventiv tätig zu werden, andererseits im Ernstfall bei Hausalarmierung und -räumung, Sachwertsicherung und Brandbekämpfung mitzuwirken. Brandschutzhelfer sind in der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 gefordert! Hier sind mindestens 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung und 10% bei erhöhter Brandgefährdung vorgeschrieben.
Mitarbeiter die zum Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer bestellt werden, Mitarbeiter in Leitungsfunktionen, die Verantwortung im Brandschutz haben.
0,5 Tage
Dietmannsried
10.10.2022
09:00 – 12:00 Uhr
19.10.2022
max. 15 Personen
139,– € zzgl. MwSt.